Rano
Der Grund für die Kündigung, nämlich die wiederholte, nichtpünktliche Zahlung hat trotz der hastigen Begleichung doch Bestand! Hier gibt es also keinen Ansatzpunkt dafür, eine Rücknahme zu verlangen.
Allerdings hätte der Kündigung eine Abmahnung bzgl. des Mietrückstandes vorausgehen müssen.
Von daher würde ich - um die Wogen zu glätten - der Verwaltung schreiben, daß Du die Kündigung aus o.g. Grund nicht akzeptierst, den Empfang der Kündigung aber dem Empfang einer Abmahnung in dieser Sache gleichsetzt.
Damit widersprichst Du und beruhigst den Sachbearbeiter in einem Atemzug, sodaß er fortan auf die nächste ausbleibende Miete geiert. DAS sollte Euch dann aber nicht mehr passieren!!!
Ein Pappkarton im Garten ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Was ihr in Eurer Wohnung macht, bleibt Euch überlassen. (Zumindest bis zum Auszug, da ihr dann alle eventuellen Schäden beheben müßt). Ausnahme hiervon sind von Eurer Wohnung ausgehende Beeinträchtigungen der anderen Mieter.
Bzgl. der Behauptung des nicht vertragsgemäßen Zustands Eurer Wohnung würde ich unter Fristsetzung (ca. 10 Tage) Nachweise der Verwaltung darüber anfordern, Du andernfalls diese Behauptung als null und nichtig ansiehst. Spätestens jetzt müßten die ja die Katze aus dem Sack lassen, woher die Informationen kommen.
Bekommst Du darauf -erwartungsgemäß- keine Antwort, kannst Du anhand dieses Schriftverkehrs später gut argumentieren, daß die Behauptungen aus der Luft gegriffen wären.
Im übrigen ist die Verwendung des Begriffs "vertragsgemäßer Zustand[/b:7ef86]" ohnehin hier sehr fraglich. Schau doch mal in den MV, mit welchen Attributen die Wohnung beschrieben ist. Gibt es da überhaupt Abweichungen zum IST-Zustand? Anders wäre es, wenn sie auf einem nicht vertragsgemäßen Gebrauch[/b:7ef86] rumgeritten wären. Hier könnte es z.B. sein, daß bei der Personenanzahl eine "1" eingetragen ist und ihr aber nun mit 2 Personen dort wohnt. Das wäre dann ein berechtigter Angriffspunkt der Verwaltung.
Gruß
Ralph
Susanne
Hier muss ich allerdings mehrere Sachen berichtigen:
Ein Mietvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, ausstehende Mieten benötigen daher keinerlei Mahnung oder Fristsetzung seitens des Vermieters. Abmahnungen sind nur erforderlich, wenn eine Kündigung auf regelmässig unpünktliche Mietzahlung gestützt werden soll.
Hier ist die Kündigung aber, soviel ich dem Posting entnehmen kann, auf 2 ausstehende MM begründet. Mit sofortiger Zahlung bis auf den letzten Cent hat die fristlose Kündigung damit keine Wirkung mehr !!!! Sollte der VM mit dieser fristlosen Kündigung gleichzeitig "hilfsweise ordentlich fristgerecht" gekündigt haben, gilt die Kündigungfrist lt. MV, respektive 3 Monate, bei einem Schreiben mit Datum vom 18. April wäre das dann bis Ende Juli.
Hat der VM nur fristlos wg. der 2 MM gekündigt, bist Du jetzt aus dem Schneider, mit Zahlung ist die fristlose unwirksam.
Jennie
Danke, das ist schon mal sehr hilfreich. nur noch eine frage. dass die kündigung wegen der bereits getätigten zahlung nun zurückgezogen werden muss, hat mir auch schon ein anwalt bestätigt. bleibt nur noch die folgende frage:
wir haben des öfteren mal nicht pünktlich (aber dennoch sind keine schulden offen) gezahlt. dies wäre auch ein grund zur fristlosen kündigung, jedoch wurde dieser grund nicht in der kündigung erwähnt. ist dieser dadurch hinfällig?
was soll ich nun eigentlich machen? ich habe bereits die unterlagen und meine vollmacht einem anwalt gegeben und war auch schon beim mieterschutzbund. soll ich jetzt nochmal versuchen kontakt zur hausverwaltung aufzunehmen um denen zu sagen, dass ich einen anwalt eingeschaltet habe? ich habe nämlich noch ein wenig angst, dass die am 2.5. bei mir klingeln und die schlüssel haben wollen...
liebe grüße und nochmals danke