Susanne
Ja, aber für eine Antwort reichen die Infos nun gar nicht.
Was war im Mietvertrag zu den Nebenkosten vereinbart? Pauschale oder Vorauszahlung?
Wurde ein Übergabeprotokoll gemacht?
Was ist im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen vereinbart?
Erst einmal dem Mahnbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist widersprechen!!!
Kam zwischendurch keine Mahnung etc???
Petzi68
Hallo Susanne,
vielen Dank für die prompte Antwort. Nun zu den noch offenen Fragen:
Die Nebenkosten habe ich per Vorrauszahlung geleistet und der Betrag war auch nicht unerheblich. Also hätte ich eine Nachzahlung von € 50,00 im Jahr leisten müssen wäre das ja kein Problem gewesen. Aber dann € 260,00 ist ein bischen viel.
Können die denn auch nach fast 2 Jahren überhaupt noch die Nebenkosten abrechnen??? Oder gibt es dort auch eine Verjährungsfrist?
Das Übergabeprotokoll ist da und es sind auch Kleinigkeiten aufgenommen worden. Man hat mir damals nur keine Gelegenheit gegeben diese zu beheben, da der Verwalter den Schlüssel dann mitgenommen hat und ich nicht mehr in die Wohnung konnte. Einen Hausmeister gab es zu dem Zeitpunkt nicht und so wurde das stillschweigend von meiner Seite als erledigt betrachtet.
Eine Mahnung habe ich nicht bekommen aber das war auch schwierig da ich nun schon zum 2. mal umgezogen bin und die meine Adresse nicht mehr hatten...
Tja, ich weiß nicht was man da machen kann... Vielleicht hast Du ja noch eine Idee ! <!-- s --><!-- s -->
Erstmal vielen Dank für die Hilfe !
Gruß
Andi
Susanne
Ist eine Vorauszahlung vereinbart, so hat der VM jährlich abzurechnen, die Ausschlussfrist sind 12 Monate. Entspricht das Wirtschaftsjahr demnach dem Kalenderjahr, so hätte die Abrechnung von 1999 bis 31.12.2000 bei Dir eingetroffen sein müssen. Bei Abrechnungen ausserhalb der Ausschlussfrist kann der VM Nachzahlungen nur geltend machen, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Guthaben dagegen sind grundsätzlich auszuzahlen.
Wann die Abrechnungen der letzten Jahre nun bei Dir eingetroffen sind, kannst nur Du beurteilen. Wichtig ist aber, dass eine hohe Nachzahlung nicht auf eine falsche Abrechnung verweist. Einfach zu sagen: ist zuviel, das zahl ich nicht- das sieht auch der Gesetzgeber nicht ein.
Du hattest nach Eintreffen der Abrechnung jeweils 12 Monate zeit, diese zu prüfen und ggf. Einsicht in die Originalbelege zu verlangen.
Weiterhin ist fraglich, um was es sich bei den "Kleinigkeiten" handelt- die Gelegenheit, diese zu beheben, muss der Vermieter auch nur geben, wenn es sich um Schönheitsreparaturen handelt- alles andere wäre Schadenersatz.
Bei Schäden muss der Vermieter Dir ganz sicher nicht Gelegenheit geben, diese zu beheben....
Es stellt sich also die Frage ob die Forderungen gerechtfertigt sind und es kommt mir fast so vor.... <!-- s --><!-- s -->