Gast
Hallo,
da wäre ich Vorsichtig ....
Laut einiger Gerichte muß der Vermieter die Kaution innerhalb von 6 Monaten nach "Wohnungsräumung-Auszug" an den Mieter auszahlen, wenn der Vermieter bei Ihnen nun die Frist von 6 Monate ausnutzt und Sie den Schlüssel zurückhalten, kann dieser auf Nutzungsentschädigung klagen, da er die Mietwohnung wegen "Nichterhalt der Wohnungschlüssel) in den 6 Monaten nicht vermieten konnte !
Meine Meinung, Schlüssel zurückgeben (an den Vermieter - nicht an eine andere Person wie Hausmeister oder so) und mündlich und per Brief nochmals auf die Herausgabe der Mietkaution drängen ...
Gruß