Hallo!
Ist ein Mieter selbst für die Renovierung des Fussbodens zuständig oder liegt die im Aufgabenbereich eines Vermieters. Im Speziellen handelt es sich um Fussboden im Bad und in der Küche (beides Lenoliumböden, keine Fließen). Die Mietdauer überschreitet demnächst 30 Jahre.