Der_Mario
Soweit ich weiß, ist das Aufgabe des Vermieters. Allerdings könnte ich das jetzt nicht anhand von §§ oder Urteilen belegen.
Gab es bei Einzug eine Vereinbarung, ob und ggf wann die Mängel ausgebessert werden sollten?
Susanne
Die Mängel nochmal schriftlich anzeigen, in der Mängelanzeige darauf hinweisen, dass sie bereits bei Auszug bestanden. Frist zur Beseitigung setzen und mit Mietminderung drohen!
Sunny2407
Hallo. Ich habe jetzt nochmals ein Schreiben verfasst und warte ob ob etwas zurück kommt. Wenn nicht wird es wohl echt unangenehm werden <!-- s --><!-- s --> Lg Mel