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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo. Ich wohne nun seit knapp 9 Monaten in meiner Wohnung. Bereits beim Einzug wurden Mängel im Fußboden festgestellt und dokumentiert. Passiert ist daraufhin nichts. Ich habe mich auch nicht darum gekümmert, da dies noch nicht so gravierend war.
Nun lösen sich die PVC-Platten vom Boden. Wir stolpern darüber und können nicht mehr anständig saugen, weil der Sauger die Platten mit hochsaugt. Zudem hat sich der Riss im Boden (ganz drin,nicht nur in den Platten) sehr ausgeweitet, sodass wir mit den Füßen hängen bleiben. Zudem ist dieser Riss scharfkantig. MUSS unser Vermieter sich darum kümmern? Wenn ja, was tun wenn er nicht reagiert auf unser Schreiben? Auf Dauer kann ich dies nicht so hinnehmen und auf eigene Kosten werde ich diese nicht verschuldeten Schäden nicht ausbessern.

Mit freundlichen Grüßen Melanie
Stichwörter: fußbodenerneuerung

3 Kommentare zu „Fußbodenerneuerung”

Der_Mario Experte!

Soweit ich weiß, ist das Aufgabe des Vermieters. Allerdings könnte ich das jetzt nicht anhand von §§ oder Urteilen belegen.
Gab es bei Einzug eine Vereinbarung, ob und ggf wann die Mängel ausgebessert werden sollten?

Susanne Experte!

Die Mängel nochmal schriftlich anzeigen, in der Mängelanzeige darauf hinweisen, dass sie bereits bei Auszug bestanden. Frist zur Beseitigung setzen und mit Mietminderung drohen!

Sunny2407

Hallo. Ich habe jetzt nochmals ein Schreiben verfasst und warte ob ob etwas zurück kommt. Wenn nicht wird es wohl echt unangenehm werden <!-- s :-( --><!-- s :-( --> Lg Mel

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