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Ersatz des Mietausfallschadens
Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens bei verspäteter Rückgabe der Räume durch den Mieter setzt die Darlegung des Vermieters voraus, dass ein bestimmter Mietinteresent bereit gewesen wäre, die Räume zu einem früheren Zeitpunkt anzumieten.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichne: 10 U 150/01.