Susanne
Habt Ihr das mit dem Balkon schriftlich?
lexi
der balkon ist im mietvertrag mitaufgeführt und gehört zur wohnung!
seit august erhalten wir auf nachfrage, wann der balkon denn nun angebracht wird, die antwort "in 2 wochen", "am 15."...
jetzt liegen die dinger im hof rum und vermodern!
wir mußten auch eine unterschrift leisten, daß wir die tür, die zum balkon (der noch nicht hängt) führt, nicht öffnen!
tenant61
da seh ich ganz spontan zwei möglichkeiten, und beide lassen sich auch noch gleichzeitig durchführen.
1. wenn der balkon fehlt, hat die wohnung nicht die vertraglich vereinbarte wohnfläche (ich unterstelle mal einfach, dass die wohnfläche im vertrag angegeben ist). in der wohnfläche ist der balkon mit der hälfte seiner grundfläche enthalten. zollstock raus, ausmessen, und die miete ohne balkon wegen geringerer wohnfläche neu ermitteln. dann den vermieter entsprechend informieren, dass die miete rückwirkend seit vertragsbeginn niedriger ist; zuviel gezahlte beträge bei der nächsten überweisung einbehalten.
2. das vorhandensein des balkons ist eine vertraglich zugesicherte eigenschaft der wohnung. das fehlen desselben ist eindeutig ein mangel, d.h. du hast anspruch auf mietminderung. irgendwo hier auf diesen seiten gibts eine minderungstabelle, vielleicht wirst du da fündig, um wieviel du die miete bei fehlendem balkon mindern kannst. ich denke mindestens 10 -20% (von der bereits wegen geringerer wohnfläche verringerten miete)sollten da angemessen sein. ggfs. bei anwalt oder mieterverein nachfragen.
und wo wir gerade bei minderung sind: die übrigen zustände rechtfertigen mit sicherheit auch eine minderung. mehr als 50% solltest du künftig nicht mehr zahlen müssen, eher noch deutlich weniger. wie gesagt, check mal die minderungsliste und/oder lass dich bei anwalt oder mieterverein beraten.