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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
im august 2004 sind wir in einen frischrenovierten altbau gezogen.
mit der zusicherung auf einen balkon, wofür wir auch unterzeichneten, zogen alle parteien ein.
der bau einschließlich balkone sollte laut hausverwaltung bis maximal dezember 2005 fertiggestellt werden.
am haus und im hausflur wurden die arbeiten eingestellt. die fenster im hausflur sind nicht dicht (fensterbänken sind nicht angebracht der wind pfeift durch), das treppengeländer weißt sicherheitsmängel auf, die tür zum hof schließt nicht und steht halb offen-ein mieserables provisorium! im haus herrschen gleiche temperaturen wie draußen-minusgrade! der hof ist zugemüllt mit bauschutt! die balkone liegen auf dem hof und versperren jedes durchkommen. das gerüst weißt sicherheitsmängel auf (damit sollen wohl dann sie balkone montiert werden), eine dachrinne fehlt...

diese mängel haben wir x-mal unserer hausverwaltung angezeigt und beschrieben jedoch ohne erfolg. wir betrachten uns als nichternstgenommen und wissen nicht was wir tun können.
jedesmal wenn ich mit der hv telefoniere werden wir auf einen x-beliebigen termin vertröstet, ich könnt ko...!das geht schon seit august 05 so!
am meisten stört, daß wir eine 100%ige zusage zu einem balkon für letztes jahr erhielten-auch wirbt die hausverwaltung im internet mit diesem, um weitere mieter, als sei er schon angebracht!

nicht zu fassen
Stichwörter: mietshaus + ganzes + geprellt + hausverwaltung

3 Kommentare zu „ganzes mietshaus von hausverwaltung "geprellt"!”

Susanne Experte!

Habt Ihr das mit dem Balkon schriftlich?

lexi

der balkon ist im mietvertrag mitaufgeführt und gehört zur wohnung!
seit august erhalten wir auf nachfrage, wann der balkon denn nun angebracht wird, die antwort "in 2 wochen", "am 15."...
jetzt liegen die dinger im hof rum und vermodern!
wir mußten auch eine unterschrift leisten, daß wir die tür, die zum balkon (der noch nicht hängt) führt, nicht öffnen!

tenant61 Experte!

da seh ich ganz spontan zwei möglichkeiten, und beide lassen sich auch noch gleichzeitig durchführen.
1. wenn der balkon fehlt, hat die wohnung nicht die vertraglich vereinbarte wohnfläche (ich unterstelle mal einfach, dass die wohnfläche im vertrag angegeben ist). in der wohnfläche ist der balkon mit der hälfte seiner grundfläche enthalten. zollstock raus, ausmessen, und die miete ohne balkon wegen geringerer wohnfläche neu ermitteln. dann den vermieter entsprechend informieren, dass die miete rückwirkend seit vertragsbeginn niedriger ist; zuviel gezahlte beträge bei der nächsten überweisung einbehalten.
2. das vorhandensein des balkons ist eine vertraglich zugesicherte eigenschaft der wohnung. das fehlen desselben ist eindeutig ein mangel, d.h. du hast anspruch auf mietminderung. irgendwo hier auf diesen seiten gibts eine minderungstabelle, vielleicht wirst du da fündig, um wieviel du die miete bei fehlendem balkon mindern kannst. ich denke mindestens 10 -20% (von der bereits wegen geringerer wohnfläche verringerten miete)sollten da angemessen sein. ggfs. bei anwalt oder mieterverein nachfragen.
und wo wir gerade bei minderung sind: die übrigen zustände rechtfertigen mit sicherheit auch eine minderung. mehr als 50% solltest du künftig nicht mehr zahlen müssen, eher noch deutlich weniger. wie gesagt, check mal die minderungsliste und/oder lass dich bei anwalt oder mieterverein beraten.

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