Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag allerseits.

Folgendes Problem: mein Nachbar, ein Sozialfall, hält sich einen Kater, der nicht kastriert und wahrscheinlich schlecht gepflegt ist. Dadurch entsteht ein unerträglicher Gestank und außerdem nervt das Geschrei des Tieres.
Gesundheits- und Veterinärsamt sind wegen Suizidgefahr nicht in der Lage etwas zu unternehmen.
Der Vermieter des Herrn ist finanziell schlecht ausgestattet und traut sich nicht ihn rauszuklagen. Die Hausverwaltung hält aus ähnlichen Gründen die Füße still.

Deswegen frag ich jetzt mal hier nach, ob jemand vielleicht eine Idee hat. Es wurde mir empfohlen, eine Betreuung, resp. Entmündigung des Nachbarn zu beantragen, bzw. den Vermieter zu überzeugen, mehr zu unternehmen.
Welche Möglichkeiten gäbe es noch?

Vielen Dank & Grüße.
Stichwörter: vorgehen + geruchsbelästigung

7 Kommentare zu „Geruchsbelästigung - Vorgehen?”

Gast Experte!

Hallo,

wenn Sie Probleme mit Ihren Nachbar haben, Gestank, Lärm usw., ist das normalerweise Sache des Vermieters, dieser muß zwischen Ihnen "Vermitteln" und notfalls schlichten ...

Kann oder macht er das nicht, haben Sie die Möglichkeit der Mitminderung, ich glaube nicht, das Sie als "Aussenstehende":

"eine Betreuung, resp. Entmündigung des Nachbarn zu beantragen"

beantragen können, das kann wohl nur das Amt oder Angehörige.

Gruß

fin Experte!

Ein unkastrierter und schlecht gepflegter Kater ist sicherlich kein Grund hier etwas zu unternehmen. Hier macht nicht einmal das Veterinäramt etwas, denn der Mann verstößt damit gegen kein Gesetz.
Etwas anderes wäre es wenn das Tier sehr krank wäre und Sie aus Tierliebe helfen wollten. Danach sieht es aber nicht aus.
Auch die Tatsache, dass der Mann von der Sozialhilfe lebt, ist nicht gesetzeswidrig und der Mann noch kein Fall für eine Betreuung.
Da müßten schon schwerwiegendere Gründe vorliegen, wie wirkliche Suizidgefahr oder Gefahr für andere.
Ein unkastrierter Kater ist aber kein Grund.

fin Experte!

Vielleicht noch zur Ergänzung, dass das Tier eine wichtige "Bezugsperson" für den Mann ist und umgekehrt wohl auch. Daher sollte man die Sache so belassen. Das Tier lebt ja nicht bei Ihnen. Und Katzen riechen nicht drei Meilen gegen den Wind. Um sie zu riechen muss man schon in enegem Kontakt zu ihnen stehen. Was würden Sie denn machen wenn ein Bauernhof oder ein Schweinemastbetrieb in Ihrer Nähe wäre?

Glasmalo

Vielen Dank für die Antworten, es sieht hier aus wie überall: es geht nichts.
@Fin: Sie können gerne mal vorbeikommen und bei mir aus dem Fenster schnuppern, es stinkt abartig.
Ich bin auf dem Land aufgewachsen, gegen Bauernhof etc. hab ich nichts, aber eine nicht kastrierter Kater, der sein Revier markiert - und das in einer geschlossenen Wohnung - riecht einfach unerträglich.

Nur leider ist es so, wie Sie beide sagen, es gibt keine rechtliche Handhabe dagegen, weder Gesundheitsamt noch die Veterinärin der Stadt haben irgendwelche Zugriffsrecht, solange der Herr alles ablehnt. Er droht mit Suizid und ist damit unangreifbar.
Meiner Meinung nach verhohnepipelt er damit die Ämter nur, aber wer will ihm das beweisen? Ich bin durchaus ein Verfechter des Sozialstaats, aber ein solches Verhalten kann ich nicht tolerieren. Nur ist meine Handhabe noch eingeschränkter als die des Staats.
Der Vermieter ist übrigens schon gleichermaßen verzweifelt, da er keine Möglichkeit, den Mieter aus der Wohnung zu entfernen, er hat wohl schon alles versucht.

Mir bleibt nichts übrig als auszuziehen...

fin Experte!

Genau. Ziehen Sie aus.

Glasmalo

Wenn ich Sie nicht hätte, Fin. <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

fin Experte!

Wir sind doch einer Meinung mit dem Ausziehen!? <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.