Susanne
Nein, der Vermieter kann nicht verlangen, dass alles in weiss gestrichen wird. Was steht im MV noch zu den Schönheitsreparaturen? Gibt es einen Fristenplan oder eine Abschlagsklausel ?
Boomgarden
Ich haben einen (gelben)Standart-Mietvertrag mit der üblichen Klausel zu Schönheitsreparaturen in zeitlicher Staffelung. Also nach 3 Jahren dies und jenes, nach fünf jahren .... Ich habe aber nur 3,5 Jahre da gewohnt und ein 3/4 Jahr vor Auszug gestrichen.
Susanne
Steht in diesem Fristenplan etwas von "mindestens" oder "Spätestens" alle 3/5/7 Jahre? Mit dem genauen Wortlaut könnte ich Dir sagen, ob diese Klausel noch Gültigkeit hat.
shift
Steht in diesem Fristenplan etwas von "mindestens" oder "Spätestens" alle 3/5/7 Jahre? Mit dem genauen Wortlaut könnte ich Dir sagen, ob diese Klausel noch Gültigkeit hat.[/quote:a30a8]
Was ist denn dann? Muß man dann gar nicht renovieren, egal wie lange man die Wohnung bezogen hatte?
shift
Wenn ich mir grade das richtige Urteil durch gelesen habe ist der Vermieter dann für die Renovierung zuständig da die Klausel unwirksam ist, unabhängig von der Mietdauer und des Zeitpunktes des letzten Renovierung!
Hab ich da so richtig aufgefasst???
shift
Kann mir hier keiner eine Antwort geben, ich möchte es doch nur wissen!