Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hiiiiilfe !!!! Ich habe meine vor 3,5 Jahren bezogene Mietwohung gekündigt. Meine bis dato netten Vermieter verlangen jetzt von mir, dass ich alle Wände weiß streiche, obwohl im Vertrag "nur" steht, dass bei Auszug gestrichen werden muss. Nach einem Einbruch im vergangenen Jahr sind die Zimmer neu gestrichen worden in hellen Farben, nicht aber in weiß. Kann mein Vermieter wirklich verlangen, dass ich jetzt alle Räume in weiß streiche ? Gibt es Rechtsprechung hierzu ? DANKE )
Stichwörter: auszug + streichen + wände + weiß

6 Kommentare zu „Bei Auszug Wände weiß streichen ?”

Susanne Experte!

Nein, der Vermieter kann nicht verlangen, dass alles in weiss gestrichen wird. Was steht im MV noch zu den Schönheitsreparaturen? Gibt es einen Fristenplan oder eine Abschlagsklausel ?

Boomgarden

Ich haben einen (gelben)Standart-Mietvertrag mit der üblichen Klausel zu Schönheitsreparaturen in zeitlicher Staffelung. Also nach 3 Jahren dies und jenes, nach fünf jahren .... Ich habe aber nur 3,5 Jahre da gewohnt und ein 3/4 Jahr vor Auszug gestrichen.

Susanne Experte!

Steht in diesem Fristenplan etwas von "mindestens" oder "Spätestens" alle 3/5/7 Jahre? Mit dem genauen Wortlaut könnte ich Dir sagen, ob diese Klausel noch Gültigkeit hat.

shift

Steht in diesem Fristenplan etwas von "mindestens" oder "Spätestens" alle 3/5/7 Jahre? Mit dem genauen Wortlaut könnte ich Dir sagen, ob diese Klausel noch Gültigkeit hat.[/quote:a30a8]

Was ist denn dann? Muß man dann gar nicht renovieren, egal wie lange man die Wohnung bezogen hatte?

shift

Wenn ich mir grade das richtige Urteil durch gelesen habe ist der Vermieter dann für die Renovierung zuständig da die Klausel unwirksam ist, unabhängig von der Mietdauer und des Zeitpunktes des letzten Renovierung!

Hab ich da so richtig aufgefasst???

shift

Kann mir hier keiner eine Antwort geben, ich möchte es doch nur wissen!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.