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Schadensersatz bei verzögerter Baugenehmigung
Verzögert eine Baubehörde über Monate hinweg schuldhaft die Erteilung einer Baugenehmigung, obwohl durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung die planungsrechtlichen Bedenken bereits ausgeräumt wurden, hat die Kommune den durch die Bauverzögerung entstandenen Schaden auszugleichen.
Urteil des OLG Jena vom 24.03.2004
3 U 132/03
Hausbesitzer Zeitung 2/2005, 18