Claudimausi hat diese Frage gestellt
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Nachdem ich nun die Abrechnung unserer alten Wohnung bekommen habe, sind noch einige Fragen offen. Soweit hatte ich die Abrechnung durchschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass unser Vermieter (wir sind zum 1.3.2007 ausgezogen) unsere Abrechnung ein wenig komisch aufgelistet hat.
Wir haben eine Kaltmiete von 411,- Euro gezahlt. Dazu kamen Betriebskosten von 175,-Euro monatlich, die wie folgt aufgeteilt waren: Kosten für Betrieb der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung 80,- und übrige Betriebskosten: 95,- also insgesamt wie oben aufgelistet 175,- Euro.
Wir haben also monatlich 586,-Euro Miete inkl. Betriebskostenvorschuss gezahlt.
Soweit so gut. Nun habe ich in der Abrechnung für 2006 (da haben wir das ganze Jahr drin gewohnt) gesehen, dass er statt den 12*175,-Euro =2100,-Euro Vorauszahlung nur 1946,64 Euro angegeben hat. Dies habe ich ihm schriftlich aufgelistet, mit allen weiteren "Auffälligkeiten" der insgesamt zwei Abrechnungen (für 206 und 2007) und habe ihm geschrieben, dass ich das so nicht anerkenne und wir ja eine Gutschrift hätten, weil er eine falsche Vorauszahlung angegeben hat. Naja langes Reden um den heißen Brei, er rief dann heute an und meinte, dass er von der Vorauszahlung noch die Garagenkosten abgezogen habe. Diese Garage (mehr ein Abstellraum, weil nicht befahrbar auf Grund des Grundstücks-Hanglage) sollte angeblich 12,78 pro Monat kosten. Dies hatte er uns am 17.09.2006 (da haben wir eine nachträgliche Wohnungsabnahme gemacht) gesagt. Da haben wir aber auch schon seit September 2005 in der Wohnung gewohnt, ohne das er uns etwas dazu gesagt hat. Er meinte er hätte vergessen es in den Mietvertrag zu schreiben.
Im Mietvertrag steht unter §4 Miete und Nebenkosten: 1. Die Miete beträgt monatlich 586,- Euro davon für Wohnräume 411,- Euro, Garage (steht nix außer einem kleinen kreuzchen, aber kein Betrag) 1.1 Die Betriebskosten gem. Ziff 5 stellen sich zur Zeit auf 175,- Euro 1.2. Monatlicher Gesamtbetrag 586,- Euro.
Meine Frage: Ich sehe das so, dass in dem Mietvertrag kein Entgeld für die Garage verlangt wird. Demnach haben wir so etwas auch nie unterschrieben. Hat der Vermieter dennoch das Recht uns die angeblichen Garagenkosten mit aufzulisten und abzurechnen? Dazu muss ich sagen, dass als wir im September 2006 erfahren haben, dass er mit einmal Geld dafür haben will, wir die Garage geräumt haben und an die Nachbarn abgegeben haben. Außerdem hat er 12 Monate berechnet, von denen wir 9 Monate nichtmal wussten, dass er dafür Geld haben will und 3 Monate die Garage nichtmal genutzt haben.
Ich hoffe mir kann jemand helfen und versteht meinen Text.
freue mich über baldige Antwort
lg claudia