fraenz83 hat diese Frage gestellt
Auf Grund eines Vermächtnis besteht für mich die Gelegenheit, einen neunen Mietvertrag mit den Bestandsmietern zu vereinbaren. Da das Grundstück eine weitere Bebauung durchaus zulassen würde, möchte eine Klausel in den Mietvertrag mit aufnehmen, welche mir eine konfliktlose Teilkündigung ohne Mietminderung durch den Mieter ermöglicht. Der Terminus hierfür lautet Prekarium.
Grundsätzlich soll der Garten des vermieteten Zweifamilienhauses (2 Doppelhaushälften) von den Mietern bis auf Widerruf genutzt und auch gepflegt werden.
Wie könnte eine solche Klausel in dem Mietvertrag aussehen?
Danke für Ihre Antwort.