Gast
Hallo,
soweit ich das sehe, kann der Vermieter das verlangen <!-- s --><!-- s -->
Hat der Mieter mit Genehmigung des Vermieters Einbauten in der Wohnung durchgeführt, muss er sie beim Auszug wieder entfernen. (OLG Düsseldorf, Az. 10 U 127/89, aus: ZMR 1990, S. 218; OLG Hamburg, Az. 4 U 118/89, aus: ZMR 1990, S. 341; LG Berlin, Az. 67 S 559/00, aus: GE 2001, S. 1604) Zum Beispiel: Fußbodenbelag, Teppichboden, Holzregale und -verkleidungen, Küchenspüle, Einbauküche, transportable Duschkabine, Styropor-Platten an der Decke. Allerdings hat der Vermieter kein Recht, als Sicherheit für den späteren Rückbau einen Vorschuss vom Mieter zu verlangen. (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Az. 19 C 39/01, aus: GE 2001, S. 374)
Handelt es sich um erhebliche bauliche Veränderungen an der Mietsache, so braucht der Mieter bei Auszug und Rückgabe der Mietwohnung den alten Zustand nicht wieder herstellen. Nur wenn der Vermieter bei der Genehmigung einen Entfernungsvorbehalt erklärt hat, muss der alte Zustand wieder hergestellt werden. (LG Münster, Az. 8 S 260/98, aus: WM 9/99, S. 515) Hier: Einbau eines Isolierglasfensters.
Gast
aha vielen dank
gild das denn auch wenn das umgebaute fest mit dem mauerwerk verbunden ist ?
der vermieter will mir jetzt die kosten für das entfernen der fließen ,durch eine baufirma, überhelfen m² 20 € ist das rechtens ?
danke im vorraus
mieze
Gast
Ja, der Vermieter kann leider verlangen, das alles in den "Altzustand" also den Zeitpunkt des Einzuges "Rückgebaut" wird, wobei 20 € pro qm Fliesen entfernen etwas viel sind.
Da würde ich mir lieber einen kleinen "Stemmhammer" leihen, ca. 20 Euro Tag, und die Fliesen selbsts entfernen, Fliesen lassen sich normalerweise sehr gut abhauen, dann noch den "Bauschutt" entfernen, ist meistens bis zu 1 cbm (soviel kriegen sie auf jedenfall nicht zusammen <!-- s --><!-- s --> ) bei der Öffentlichen Müllhalde umsonst.
So werden die Kosten auf jedenfall viel weniger.
Gruß