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Einzugsermächtigung für Mietzahlung
Die formularmietvertraglich vereinbarte Pflicht des Mieters zur Erteilung einer Einzugsermächtigung an den Vermieter ist hinsichtlich der regelmäßig zu leistenden Monatsmiete auch dann zu erfüllen, wenn dem Mieter Arbeitslosenhilfe vierzehntäglich auf das Girokonto ausgezahlt wird. (AG Mainz, Urteil vom 7. 3. 1995 35 C 1029/94)