fin
Wenn Sie keinen Mietvertrag haben und damit auch die Gartennutzung nicht geregelt ist, so ist das nun natürlich schlecht. Auf jeden Fall sollten Sie sofort mit der Gartenpflege aufhören wenn Sie den Garten nicht mehr benutzen dürfen. Jedesmal die anderen Mieter zu fragen, ist natürlich nicht zumutbar. Evtl. sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, ob nicht durch die langen Jahre nicht etwas wie ein Gewohnheitsrecht entstanden sein könnte. Kündigen können Sie die Wohnung mit einer 3monatigen Kündigungsfrist. Da Sie keinen Mietvertrag haben, greift die gesetzliche Kündigungsfrist.