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Peter79 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe 6 Monate als Untermieter in einer 2er WG gewohnt. Laut Mietvertrag wurde ein bestimmter Betrag als Miete vereinbart. Darin enthalten war die Miete, Gas, Strom, Internet/Telefon und die Möbelnutzung. Die einzelnen Beträge sind im Mietvertrag aufgelistet. Weiteres wurde nicht vereinbart. Nun wurde vom Gasversorger eine deftige Nachzahlung für das vergangene Jahr gefordert (die künftige Abschlagszahlung liegt mehr als doppelt so hoch wie vorher). Mein ehemaliger Mitbewohner, bei dem ich Untermieter war, möchte nun, dass ich meinen Teil an der Nachzahlung übernehme. Kann mir vielleicht jemand sagen ob ich diesen geforderten Teil der Nachzahlung zahlen muss, oder ob ich zur Zahlung nicht verpflichtet bin. Ich verstehe die damals gezahlte Miete laut Mietvertrag nämlich als komplett Miete (all-inclusive bzw. Warmmiete). Somit muss ich nach meinem Verständnis mich an eventuellen "Folgekosten" doch nicht beteiligen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße

1 Kommentar zu „Gas Nachzahlung als Untermieter”

smile30625 Experte! 02.09.2009 12:45

Hallo,

hier kommt es auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an. Wenn tatsächlich eine feste Betriebskostenpauschale ohne jährliche Abrechnung vereinbart war, kann jetzt nichts nachgefordert werden.

Viele Grüße
smile

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