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Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge aber die Summe der durch die Wohnungswasserzähler angezeigten Verbrauchsmengen um mehr als 20 Prozent, muss der Vermieter diese Differenz zahlen. Die Abrechnung der Wasserkosten erfolgt anhand des Ergebnisses der Wohnungswasserzähler. In derartigen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass unerklärlich hohe Wasserverluste im System auftreten, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen. <br />
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Quelle: DMB<br />