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deevault hat diese Frage gestellt
Hallo!

Vor einiger Zeit installierte unsere Vermieterin eine neue Klingelanlage, die rund um die Uhr leuchtet. aufgrund der immens gestiegenen Strompreise sprach ich sie darauf an, ob es möglich sei daran etwas zu ändern, um die Kosten - wenn auch nur minimal - zu senken. Sie gab an, dass zum einen der Strompreis so gering wäre, dass er nicht ins Gewicht fallen würde. Ausserdem gab sie an, dass dies zugleich eine Lampe für den Winter darstellen würde, die von nöten sei. Nun leben wir in Deutschland und nicht am Nordpol - hier herrscht nicht über 12 Monate lang Winter .... Ich halte die gesamte Argumentation um es gelinde auszudrücken für sehr fragwürdig.

Was haltet ihr davon? Fällt der Strompreis wirklich nicht ins Gewicht? Könnte man sie dennoch dazu bewegen einen Sensor anzubringen, der es ermöglicht das Licht angehen zu lassen, wenn es wirklich dunkel draussen wird. Muss so eine Licht überhaupt die ganze Nacht hinweg durchbrennen usw.

Welche verantwortung hat ein Vermieter gegenüber der Einsparung von Strom?

Vielen Dank für Eure Mühe & Antworten!!!

0 Kommentare zu „Beleuchtete Klingelanlage rund um die Uhr zulässig?”

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