forsetis 11.06.2014 09:07
Sie hatten einen Mietvertrag mit einem einjährigen Kündigungsverzicht, richtig? Dieser Vertrag ist einzuhalten! Wenn Sie das "Glück" hatten, einen Nachmieter stellen zu können/dürfen, kann der Vermieter dafür eine Gebühr verlangen. Als Alternative hätten Sie bis zum Ende der Mietzeit weiterhin Miete bezahlen können.