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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr Lieben,
ich möchte hier bitte keine Diskussion auslößen wer jetzt der bessere Mensch ist, Raucher oder Nichtraucher. (ich habe die anderen sinnlosen Threads gelesen)
Wir (meine Frau, ich und zwei Stubentiger) wohnen in einem 8-Parteien Haus in einer Maisonettewohnung. Unser Nachbar hat jetzt den letzten nutzbaren Rest des Dachgeschosses über uns zu Wohnraum gemacht und lebt dort (nicht wirklich leise) nun über uns.
Wenn ich nun in meinem Büro arbeite dann rauche ich dabei auch (jaaaah, Buuuh, Heul Doch), dabei zieht der Geruch (natürlich der Rauch) durch die Holzdecke und das schlecht isolierte Dach irgendwie in seine Wohnung und der kann den Rauch riechen.
Ich habe mich mit ihm darauf verständigt dass ich das Fenster öffne wenn ich dort arbeite, damit sich der Rauch nicht in diesem Zimmer konzentriert und dann durch die Decke schlüpft.
Das ist ihm aber nicht genug und so hat er unsere Vermieter auf den Plan gerufen (der Vermieter unserer Wohnung und den Vermieter seiner Wohnung) um diesen Zustand abzuschaffen.

Ich glaube gerne dass ihn der stört, aber seinetwegen werde ich bestimmt kein bekehrter Nichtraucher (und die anderen hier brauchen es auch erst garnicht versuchen), aber meines Erachtens liegt doch hier ein baulicher Mangel vor wenn ich den Pups meines Nachbarn zwei Minuten später in meiner Wohnung rieche, oder?
Ich werde mir keinesfalls das Rauchen in meinen "eigenen" (gemieteten) Wänden ganz oder teilweise verbieten lassen.

Aber wessen Vermieter muss denn nun diesen "Mangel" beseitigen, wenn überhaupt? Gibt es eine rechtliche Grundlage für solche Fälle?

Am kommenden Wochenende haben wir nun eine "Ortsbegehung" mit unseren Vermietern vereinbart.

Für Rat und Tipps wäre ich dankbar. Für die "Anti-Raucher-Jehovas",..... schluckt´s runter, sucht Euch einen anderen zum Bekehren!!
Stichwörter: über + undichte + wände + Ärger + zieht

2 Kommentare zu „Ärger über Rauchgeruch der durch undichte Wände zieht”

gisi

Rauchen ist in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98; LG Paterborn 1 S 2/00).
*

Auch auf dem Balkon ist das Rauchen zulässig, auch Zigarren (AG Bonn 6 C 510/98; AG Wennigsen 9 C 156/01).

Rauchen am geöffneten Küchenfenster ist auch dann gestattet, wenn es in der darüber liegenden Wohnung zu entsprechenden Beeinträchtigungen kommt (AG Hamburg 102 e II 368/00)

Im Treppenhaus bzw. im Hausflur kann das Rauchen untersagt werden (AG Hannover 70 II 414/99).

Ein Mieter muss bei Abschluss des Mietvertrages nicht angeben, dass er Raucher ist. Ein Rauchverbot ist unwirksam (AG Albstadt 1 C 288/92). Anders wohl AG Nordhorn (3 C 1440/00).

Für die meisten Gerichte gehört Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch. Das bedeutet, der Vermieter hat keine Schadensersatzansprüche bei Nikotinablagerungen auf Tapeten usw. (LG Köln 30 S 9/01 und 9 S 188/98; AG Frankenberg 6 C 369/02 [1]).

Rano Experte!

Hmm ...
ein Haus und zwei Vermieter. Das riecht nach WEG.

Stellt sich also zunächst die Frage, ob Euer Nachbar den Raum überhaupt ausbauen durfte, oder ob es sich hier um Gemeinschaftseigentum handelt.

Dem Ausbau ist offensichtlich keine Begutachtung vorausgegangen, sonst hätte der Nachbar gewußt, dass die vorhandene Bausubstanz nicht gasdicht ist.
Ergo ist es sein Bier hier nachzubessern oder sich mit dem Zustand abzufinden.

Wäre das Rauchen vorher illegal gewesen, könnte er es Dir nun untersagen, da dem aber nicht so ist, kannst Du ruhig weiterpaffen. (Wie ich. <!-- s :-) --><!-- s :-) --> )

hugh
Ralph

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