AMAyer 01.12.2008 08:22
Eine UNVERSCHÄMTHEIT; welche nur die Gier der Vermieter zum Ausruck bringt. natürlich werden Sie dies nicht bezahlen!
Andreas Mayer
Susanne 01.12.2008 09:51
Verwaltungskosten kann der Vermieter nicht über die Nebenkosten mit dem Mieter abrechnen, das ist über die Betriebskostenverordnung (siehe online) geregelt und somit verboten.
Ich denke, dass eine mietvertragliche Regelung, die dieses Verbot umgeht, keine gültige Klausel sein kann.
Eine rechtssichere Antwort bekommst Du allerdings nur von einem Rechtsanwalt.