Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hätte folgende Frage zu meinem Mietvertrag, der am 01.05.2001 abgeschlossen wurde.
unter §2 Mietzeit steht im Prinzip zum Thema Kündigungsfrist die alte Regelung sprich:
3 Monate bis zu 5 Jahren
6 Monate mehr als 5 Jahre
etc.
Allerdings ist dabei nicht die gesetzliche Kündigungsfrist erwähnt.
Meine Frage ist nun, ob das, obwohl der Mietvertrag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde weiterhin gilt.
Würe mich über jede Hilfe aus dem Forum freuen
Gruß Daniel