Susanne
Das ist definitiv ein Mangel, der eine Mietminderung nach sich ziehen kann. Sollte das Verhältnis zum Vermieter aber schon zu Anfang so strapaziert werden?
Ich würde ein klärendes Gespräch versuchen: dem Vermieter die Situation darlegen und fragen, was er anbietet.
Ansonsten Schadenersatz nach Verursacherprinzip.
Wer hat verschuldet, dass die Wohnung nicht mit Strom versorgt wird?