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davidstern hat diese Frage gestellt
hallo! meine wohnung wird von von einer hausveverwaltung verwaltet. ich bekamm von dieser jetzt einen brief in der ich aufgefordert werde 30€ für eine "grundreinigung" zu zahlen da eine "schwarze flüssigkeit von meiner wohnungstühr,durchs treppenhaus führte" die ich verursacht haben soll. der brief kamm am 05.09 bei mir an. die reinigung erfolgte "angeblich"am 25.08.
Das ist so lächerlich! ich habe nicht ansatzweise eine schwarze flüssigkeit im haushalt. Ich verlasse jeden morgen gegen 6:45 uhr das haus u komme gegen 17:00 uhr wieder, und in dieser zeit habe ich keinen müll entsorgt!
Und muss man mich nicht darauf hinweisen das,dass treppenhaus verschmutzt ist,angeblich von mir und mir die möglichkeit geben dies selbst zu bereinigen,bevor man eine firma beauftragt???
Bevor ich wut entbrannt zu dieser "verwaltung" stürme u einen anwalt aufsuche wollte ich mal fragen ob es da ne chanche gibt sich überhaupt zu wehren?
bin für jede antwort dankbar...............

1 Kommentar zu „geht das.....?”

Berthelstal Experte! 06.09.2009 17:35

Verweigern Sie die Zahlung.
Wenn Ihnen ein Mißgeschick passiert ist und Sie dieses nicht bemerkten hat man Sie daruf aufmerksam zu machen. Einfach, ohne Absprache mit Ihnen, eine Rechnung unterzujubeln ist nicht tragfähig und würde ohne Beweis vor Gericht keinen Bestand haben.
Da es sich beim Treppenhaus um einen "öffentlichen" Raum handelt, kann der Verursacher auch jeder andere sein.
Machen Sie die Hausverwaltung auf den Umstand aufmerksam und fordern Sie Aufklärung für ihr Verhalten.

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