Berthelstal 06.09.2009 17:35
Verweigern Sie die Zahlung.
Wenn Ihnen ein Mißgeschick passiert ist und Sie dieses nicht bemerkten hat man Sie daruf aufmerksam zu machen. Einfach, ohne Absprache mit Ihnen, eine Rechnung unterzujubeln ist nicht tragfähig und würde ohne Beweis vor Gericht keinen Bestand haben.
Da es sich beim Treppenhaus um einen "öffentlichen" Raum handelt, kann der Verursacher auch jeder andere sein.
Machen Sie die Hausverwaltung auf den Umstand aufmerksam und fordern Sie Aufklärung für ihr Verhalten.