FischkoppStuttgart
1. Minderung rückwirkend nicht möglich, ausser sie haben die Miete unter Vorbehalt gezahlt.
2. Minderung erst im Laufenden Monat möglich, der aber rückwirkend.
Es muss aber im laufenden Monat die Anzeige beim VM schriftlich eingehen. Berufen sie sich ruhig auf die mündlichen Meldungen!
3. Minderung max 5-10%
4. Frist von 10 Werktagen ist üblich! ein Monat ist zu lange.