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Prozesskosten
Der Streitwert bei Wohnungsmängeln bemisst sich nach dem 3,5-fachen Minderungsbetrag für ein Jahr. (BGH, Az. VIII ZB 33/02, aus: GE 2003, S. 250) Beispiel: Beträgt die Mietminderung monatlich 30 Euro, ergibt das einen Jahresbetrag von 360 Euro, mithin einen Streitwert von 1.260 Euro.