Oliver Curd
Hallo,
für Sie ist das ein Härtefall, wenn sie nicht aus Ihrem befristeten Mietvertrag nicht herauskommen. Für solche Härtefalle haben Gerichte ( OLG Karlsruhe RE WM 81,173; OLG Hamm WM 95,577) Ausnahmen zugelassen z.B.: der Mieter muss aus beruflichen Gründen (auch Studium ) in eine andere Stadt ziehen (LG Berlin GE 89,415; LG Bielefeld WM 93,118;LG Hamburg WM 88,125 )
O.C