bitteumrat 29.10.2009 17:28
Nein das geht nicht!
Damit verstoßen sie gegen ihren Mietvertrag. Ich habe das auch mal versucht und bin damit böse auf die Nase gefallen. Vor Gericht hat mich der Richter ganz schön kleingemacht!
Wenn der Vermieter noch Reparaturen in der Wohnung durchzuführen hat, muss er auch für die anfallenden Kosten aufkommen. Also auch für den Strom und das Wasser, was er verbraucht.
Schreiben sie einfach die Zählerstände auf, und teilen sie dem Vermieter schriftlich mit, das sie alles abgelesen haben.
Aber bitte zahlen sie bis zum Ende des Mietverhältnisses die komplette Miete. Da ist die Rechtlage eindeutig und sie können mächtig Ärger bekommen.
Berthelstal 29.10.2009 17:52
Kann @bitteumrat nur voll zustimmen. Besser kann man es nicht erklären.
luise1989 30.10.2009 18:42
Man bekommt es ja dann bei der Abrechnung auch angerechnet und bekommt es dann wieder zurück oder es wird verrechnet