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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Tja Leute das ist mein Stritfall.
Insgesamt 6 WE im Haus. 240 Liter Tonne Restmüll. Kosten pro Jahr 528,- Euro. Pro Kopf schreibt das Landratsamt 15Liter vor.
Es waren in 2003 nie mehr als 8 Pers. Leute im Haus. 2 WE standen das ganze Jahr leer. Andere wurden zum Ende des Jahres geräumt. Man hätte die Tonne auf 120 Liter reduzieren können was aber nicht gemacht wurde. Die Hausverwaltung wuurde darauf hingewiesen, getan hat sich nichts.
Jetzt kam die Abrechnung und das dicke Ende.
286,- Euro wollen die Geier von mir (4 Pers. Haushalt) weil wir das ganze Jahr drin gewohnt haben. Abgerechnet wurde nach Personen/Tage.

Hier nun meine Frage:
Kann das mit rechten Dingen zugehn wenn die Hausverwaltung für Ihre leerstehenden Wohnungen Müllvolumen zur Verfügung stellt das diese dann die Mieter tragen müssen die letztendlich drin gewohnt haben. Nach meiner Rechnung über Wohnfläche/Tage würden die Leerstände berücksichtigt werden und wir würden 150,- Euro weniger bezahlen.

Einspruch habe ich schon gelegt was ich jetzt btauche sind Fakten um meinen Standpunkt zu untermauern!

Helft mir bitte, das wäre echt klasse.

mfg
Stichwörter: wohnungen + leerstehenden + müllumlage

1 Kommentar zu „Müllumlage bei leerstehenden Wohnungen”

Gast Experte!

Hallo,

gegen eine Umlage nach Personen spricht nichts, es sind nunmal die Menschen, die den Müll und damit die Kosten verursachen. In leerstehenden Wohnungen wohnen nunmal keine Menschen, daher ist es jedenfalls gerechtfertigt, den Verteilerschlüssel nach Personen zu verwenden und Leerstände nicht zu berücksichtigen.

Was bleibt ist der Vorwurf an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung, nicht wirtschaftlich gehandelt zu haben. Dabei ist zu beachten, dass die kommunalen Abgaben nicht im gleichen Verhältnis sinken, wie die Personenzahl (eine halb so große Tonne kostet nicht die Hälfte).

Du solltest dich bei der Stadt erkundigen, was eine Tonne der passenden Kategorie jahrlich kostet, diese Kosten durch die Verursacher teilen und dann die Differenz betrachten. Wahrscheinlich bleibt wesentlich weniger als die von dir genannten 150 EUR über.

Wie dem auch sei, die begleichst die Nachzahlungsforderung abzüglich des zu hohen Betrages für den Müll und teilst dies auch so der Vedrwaltung mit. Dabei kündigst du gleichzeitig an, auch im nächsten Jahr so zu verfahren, wenn weiterhin so unwirtschaftlich verfahren wird.

Weitere Fakten brauchst du nicht zu nennen, die Verwaltung wird schon wissen, dass du im Recht bist (auch wenn sie höchstwahrscheinlich zunächst anders auf den Anschreiben reagieren werden).

Josh

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