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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich hab mal ne Frage.Jedes mal wenn es sehr stark Regnet,habe ich mein Keller unter wasser. Da mein Keller zu einem teil meiner Wohnung gehört und ich mein Badezimmer im Keller habe.Im Badezimmer ist ein abfluss der aber kein Rückstauventil hat.Mein Vermieter weis bescheit ,sagt aber nur ich soll alles hochstellen.Muss mein Vermieter das Rückstauventil einbauen lassen?
Wer kann mir ein rat geben wie ich weiter vorgehen kann?

MFG
Stichwörter: keller + unterwasser

2 Kommentare zu „Keller unterwasser!!!”

Gast Experte!

Dies ist eine Einschränkung ihrer Mietsache.

Sie Zahlen für die Nutzung der Räume. Sie haben einen Anspruch auf 100% Nutzung der Räume, sie zahlen ja auch 100%.
Oder ist in Ihrem Vertrag eine Einschränkung niedergeschrieben?(Dann ist es kein Mangel, da sie es vorher wussten)[/color:42009]

1. Haben sie ihrem VM schriftlich die Mängel mitgeteilt?
2. Haben sie ihrem VM schriftlich auf Mängelbeseitigung hingewiesen?
3. Haben sie die Mängel dokumentiert? ggf. Zeugen, Photo´s o.ä.??

Wenn sie Punkt 1-3 mit ja beantworten können, mindern sie!
Leider habe ich keinen Prozentsatz mit Urteil gefunden.

[color=blue:42009]
Vorschlag
5-10% Wegen Kellerraum
Bad bis zu 20%
Angaben unter Vorbehalt
Quelle:Arag Ratgeber zum Mietrecht[/color:42009]

FischkoppStuttgart Experte!

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