Gast
Dies ist eine Einschränkung ihrer Mietsache.
Sie Zahlen für die Nutzung der Räume. Sie haben einen Anspruch auf 100% Nutzung der Räume, sie zahlen ja auch 100%.
Oder ist in Ihrem Vertrag eine Einschränkung niedergeschrieben?(Dann ist es kein Mangel, da sie es vorher wussten)[/color:42009]
1. Haben sie ihrem VM schriftlich die Mängel mitgeteilt?
2. Haben sie ihrem VM schriftlich auf Mängelbeseitigung hingewiesen?
3. Haben sie die Mängel dokumentiert? ggf. Zeugen, Photo´s o.ä.??
Wenn sie Punkt 1-3 mit ja beantworten können, mindern sie!
Leider habe ich keinen Prozentsatz mit Urteil gefunden.
[color=blue:42009]
Vorschlag
5-10% Wegen Kellerraum
Bad bis zu 20%
Angaben unter Vorbehalt
Quelle:Arag Ratgeber zum Mietrecht[/color:42009]
FischkoppStuttgart
Sorry, war nicht eingeloggt.