Gast hat diese Frage gestellt
Gegebene Situation:
Die Personen A (m) und B(w) leben als Partner über drei Jahre in einer gemeinsamen Wohnung. Während dieser Zeit teilen sich A und B die anfallenden Nebenkosten ebenso wie die Miete zu jeweils 50%. Ein Vertrag hierüber existiert nicht.
Nach der Trennung und Auszug von B verbleibt A in der Wohnung. Es besteht eine erhebliche Schuld gegenüber dem Stromversorger noch aus der Zeit der gemeinsamen Wohnung.
Kurz nach dem Auszug von B weigert sich diese, die noch offene Schuldrückzahlung (wie bisher) mit zu tragen. Als Grund führt sie an, sie habe in der gemeinsamen Wohnung ohnehin wesentlich weniger Strom verbraucht als A. Eine getrennte Erfassung des Stromverbrauchs war jedoch nie erfolgt. A muss daraufhin die komplatte Schuld allein tilgen (und dabei sein Konto überziehen).
Der Vorgang ist zum jetzigen Zeitpunkt ziemlich genau 2 Jahre her.
Nun erwägt A, B auf den damals nicht bezahlten Betrag zu verklagen.
Frage(n):
1.
Besteht eine Chance, dass B den Betrag oder zumindest einen Teilbetrag zahlen muss, auch wenn damals kein Vertrag über die Halbierung der Kosten geschlossen wurde? (Kann die Teilung der Kosten während der Zeit des Zusammenwohnens als stillschweigende Übereinkunft gelten und zur Entscheidung beitragen?)
2.
Besteht diese Chance trotz des langen Zeitraumes, der seitdem vergangen ist?
3.
Kann A evtl. auch einen Teil seines Überziehungszinses, den dieser an die Bank leisten musste, geltend machen?
4.
Gibt es bestimmte Dinge, die bei dieser Klage zu beachten wären? Fehler, die im Vorfeld zu vermeiden sind?
Herzlichen Dank!