Susanne
Was heisst "später"?
Lt. BGB ist der Mieter berechtigt, die Kaution in 3 Teilen zu zahlen, beginnend mit Mietbeginn. Davon ausgehend kommt man i.d.R. zu dem Schluss, dass die gesamte Kaution erst im 3. Mietmonat fällig ist.
Man kann aber vorab mal mit dem Vermieter sprechen und das Ganze klären....sind auch Menschen.