Gast hat diese Frage gestellt
Mich ereilte ein etwas komplexeres Problem:
Diesen Juli zog ich mit einer Freundin in eine Wohngemeinschaft. Der Mietvertrag läuft auf unser beider Namen.
Die Mitbewohnerin möchte ausziehen. Laut Vermieter ist dies nur möglich sobald wir beide den Vertrag aufkündigen. Die Mitbewohnerin kündigte nun fristgerecht zu Ende Januar.
Da der Vermieter mir ein mündliches Angebot machte, dass ich als Hauptmieterin mit Option auf Untermiete eintreten könne, habe ich nicht gekündigt. Er gab die Möglichkeit eines Zusammentreffens Mitte Januar um mit mir und Mitbewohnerin einen 'Dreizeiler' aufzusetzen, der dies festhält.
Wir haben ein Konto welches auf meinen Namen läuft mit Vollmacht für meine Mitbewohnerin. Auf diesem Konto gehen unsere Mietanteile ein um gemeinsam zu Beginn des Monats abgebucht zu werden.
Der Vermieter ist jetzt schriftlich von seinem Angebot, mich als Hauptmieterin einzutragen, zurückgetreten, da in Monat Dezember die Miete nicht abgebucht werden konnte und ich mit meiner Mitbewohnerin nicht im Austausch über die geplante Mietvertragsveränderung stehe.
Zur Abbuchung der Miete: Dies ist nachweislich auf den fehlenden Mietanteil meiner Mitbewohnerin zurückzuführen. Sie hatte mich nicht darüber informiert, dass sie diesen Monat die Miete nicht zahlen konnte. Habe dies durch die Mahnung meines Vermieters erfahren.
Zum Austausch mit meiner Mitbewohnerin: Für meine Mitbewohnerin ist mein Verbleiben in dieser Wohnung kein Problem sowie das Erscheinen zu einem gemeinsamen Termin im Januar.
Habe versucht meinem Vermieter beide Aspekte telefonisch klar zu machen. Er war aber nicht bereit mir zuzuhören.
Ich möchte nun in dieser Wohnung verbleiben und meine Mitbewohnerin soll ausziehen können. Was kann ich tun?