Berthelstal 03.12.2011 13:55
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Soviel zum Mietrecht.
Alles andere hat damit nichts zu tun und sollten sich einen Anwalt nehmen (Eigentumsdelikte ?).
JollyJoker2009 03.12.2011 15:04
Vielen Dank für die Antwort....sie ist aber der Meinung nur noch für 3 Mon.zahlen zu müssen.Ist dies richtig,oder gibt es da keine Fristen ???Ich hätte ja zum 1.6.eine Betriebswohng.und kann 2 Ümzüge innerhalb von 6 Mon.finanziell nicht bewältigen.Noch eine Zusatzfrage : Muß auch die Kaution aufgeteilt werden ???
Vielen Dank
Berthelstal 03.12.2011 16:50
Nochmal !
Solange der Mietvertrag durch sie beide nicht fristgerecht aufgelöst ist, bleibt Ihre Freundin auch Mitmieterin. Die Meinung Ihrer Freundin ist nicht maßgebend, sondern das Gesetz.
Allerdings kann sich der Vermieter sein Geld dort holen, wo er es am ehesten erwarten kann; könnte auch Sie treffen.
Alles andere erfahren Sie beim Anwalt, zu dem ich Ihnen dringend raten würde.
JollyJoker2009 03.12.2011 17:17
Vielen lieben Dank.Ich denke dann sollte ich mir einen anderen Anwalt suchen.Hatte dort vorab ein Beratungsgespräch und man sagte mir dort das sie mit dieser Aussage Recht hätte nur bis zur nächstmöglichen Kündigungsfrist zahlen zu müssen.Ich habe mir das nicht vorstellen können.Nochmals großen Dank für die Aufklärung.
Berthelstal 03.12.2011 20:18
Wundert mich aber. Der Anwalt müßte das doch wissen, vielleicht gab es zwischen Ihnen un den Anwalt Mißverständnisse.
Das kann ganz schnell passieren, wenn ein Detail nicht richtig dargestellt wurde.
Also mit anderen Anwalt bereden.