Berthelstal 28.08.2009 06:11
Hier gelten die gleichen Regeln wie für eine in sich abgeschlossene Wohnung. Es ist egal aus wieviel Zimmern die Wohnung besteht.
Die Kündigungsfrist ist variabel und kann aufgrund Ihrer Angaben nicht beurteilt werden.
Eine Begründung ist auf jeden Fall erforderlich.
Fordern Sie den Zweitschlüssel von Ihm, er darf keinen besitzen. Notfalls wechseln Sie das Schloß, heben Sie das alte Schloß auf, um bei Auszug den alten Zustand wiederherzustellen