RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
sowohl bei der Undichtigkeit des Briefkasten als auch bei der Undichtigkeit des Fensters handelt es sich grundsätzlich um Mietmängel im Sinn des § 536 I BGB. Diese berechtigen auch zu einer Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung bemisst sich danach, inwieiweit die Tauglichkeit des Mietobjekts zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch den undichten Briefkasten und das undichte Wohnzimmerfenster dürfte nicht sonderlich hoch sein, so dass nach meiner Meinung eine Mietminderung von max. 5% der Warmmiete angemessen ist.
Übrigens: Sie sind selbstrverständlich nicht verpflichtet das Badezimmer 24 h am Tag zu lüften. Ein normles Lüftverhalten bedeutet, dass das Bad nach dem Duschen oder Baden und regelmäßig durch eine Stoßlüftung ca. 20 Min. gelüftet wird, so dass es zu einem (nahzu) vollständigen Luftaustausch kommt und die Luftfeuchtigkeit entweichen kann. Sollte das Bad trotz ordnungsgemäßer Lüftung Schimmel ansetzen, liegt wohl ein Baumangel vor. Sichern Sie Beweise (z.B. durch ein Lüftungsprotokoll, dass von Zeugen bestätigt werden kann, z.B. Nachbarn) für Ihr Lüftungsverhalten!
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt
Katinka2
Übrigens: Sie sind selbstrverständlich nicht verpflichtet das Badezimmer 24 h am Tag zu lüften. Ein normles Lüftverhalten bedeutet, dass das Bad nach dem Duschen oder Baden und regelmäßig durch eine Stoßlüftung ca. 20 Min. gelüftet wird, so dass es zu einem (nahzu) vollständigen Luftaustausch kommt und die Luftfeuchtigkeit entweichen kann. Sollte das Bad trotz ordnungsgemäßer Lüftung Schimmel ansetzen, liegt wohl ein Baumangel vor. Sichern Sie Beweise (z.B. durch ein Lüftungsprotokoll, dass von Zeugen bestätigt werden kann, z.B. Nachbarn) für Ihr Lüftungsverhalten!
Vielen Dank für die Antwort.
Inwiefern sollen wir den handschriftlichen Brief beurteilen?! <!-- s --><!-- s --> Soll ich antworten oder wie sollen wir uns verhalten? Kann dieser Brief zu irgendwelchen Unannehmlichkeiten führen?!
Bei Auszug werde ich selbstverständlich auf eine mangelfreie Übergabe per Protokoll bestehen. <!-- s --><!-- s -->