Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Fragender hat diese Frage gestellt
Guten Tag.

Im letzen Sommer haben meine Freundin und ich eine Wohnung (4. Etage) bezogen. Anfang November bildete sich in einem Raum mit einer Außenwand direkt in der Ecke ein feuchter Fleck von ca. 10cm Durchmesser. Entlang dieses Fleckes waren kleine Schimmel-Pusteln zu sehen.

Wir setzten uns umgehend mit unserem Vermieter in Verbindung. Dieser verwies uns an den Hausmeister. Dieser wiederrum meinte, dass dies am Lüften liege und wir den Schimmel abwischen sollen und die Tapete mit Essig einreiben sollen, damit der Schimmel nicht mehr nachwachsen kann.
Nach unserer Einschätzung liegt das Problem nicht am falschen lüften, da wir uns an die Lüftbroschüre unseres Vermieters halten und versuchen die Feuchtigkeit so gering wie möglich zu halten. Zum Zweiten: Schimmel abgewischt, Essig dünn über den Bereich gewischt und dann waren ca. 2-3 Wochen Ruhe - der Fleck trocknete aus.

Nun ist der Schimmel zurück und zwar viel größer, als zuvor. Daraufhin haben wir uns wieder an unseren Vermiet gewandt - ohne Erfolg. Wir erhalten keine Antwort.

Was können wir nun tun, bzw. wie können wir uns rechtlich absichern?

Beste Grüße
Fragender

1 Kommentar zu „Schimmel in Wohnung - Vermieter reagiert nicht”

BarbaraK 23.07.2013 13:13

hallo fragender,
leider kann ich dir nicht viel weiterhelfen, da wir das gleiche problem haben und noch andere probleme, womit schon vor gericht gegen unserem vermieter stehen! Aber Hier eine kleine Hilfe was uns auch weiter gebracht hat (die mietminderung am besten einem Anwalt vorzeigen und dann erst dem Vermieter vorlegen somit steht Ihr auf der sicheren seite!).siehe hier:http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html


Wir haben auch edliche schimmelsprees ausprobiert aber das bringt alles nicht viel, die wände müssten Kernsaniert werden oder neu tapeziert werden und im Kleister einen Schimmelschutz reinmischen!
Ansonsten könntet Ihr euren vermieter wegen Gesundheitsgefährdung im Wohnraum anklagen! siehe hier :

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gesundheit.htm

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiter Helfen.
LG und viel erfolg

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.