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Genossenschaftswohnungen und Gleichheitsgrundsatz
Wird einige Monate, nachdem mit einer Genossenschaft ein Mietvertrag über eine Genossenschaftswohnung abgeschlossen wurde, eine andere Genossenschaftswohnung in demselben Haus ohne sachlichen Grund deutlich billiger vermietet, kann der Mieter der teuer vermieteten Wohnung im Rahmen der Gleichbehandlung eine Mietsenkung verlangen. (LG Berlin, Az. 63 S 231/98, aus: GE 9/99, S. 575)