AMAyer 21.07.2009 15:50
Fordern Sie den VM schriftl. auf, den angezeigten Mangel innerhalb von ca. 14 Tagen zu beheben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen oder wie üblich mit der "Sie lüften nicht richtig" Ausrede, so zeigen Sie dem VM Ihre Recht auf und kürzen die Miete!
Lassen Sie prüfen, ob der Schimmel gesundheitsschädlich ist. Sollte sich dies herausstellen, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Whg! Unter Umständen wird Ihr VM sogar Ihnen gegenüber (Umzugskosten usw) schadenersatzpflichtig.
Hierzu benötigen Sie jedoch Hilfe, entweder ein Anwalt oder Sie fragen die Experten vor Ort vom Mieterschutzbund.
Andreas Mayer