Berthelstal 29.01.2011 19:25
Gesamtschuldnerisch haften nur die im Vertrag genannten Personen. Der Mitbewohner hat demnach mit dem Vermieter einen mündlichen Vertrag geschlossen und haftet auch dementsprechend.
Lehnen Sie das Ersuchen der Inkassofirma mit der Begründung ab und leisten Sie an diese bloß keine Zahlung deswegen. Und ignorieren Sie alle weiteren Briefe dieser Firma. Notfalls nehmen Sie einen Rechtsbeistand.