Susanne
Du wohnst offensichtlich in einer Eigentumswohnung. Hier gilt, was im MV mit Deinem Vermieter vereinbart wurde.
Wurde insgesamt eine Pauschale vereinbart? Wurden Nebenkostenvorauszahlung vereinbart? Bei Vorauszahlung: Sind im Mietvertrag die einzelnen NK-Positionen aufgezählt oder verweist der MV auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung?
Schornsteinfeger; Ja bei Vorauszahlung, wenn die Position im MV aufgezählt wird oder auf o.g. Verordnungen verwiesen wird.
Wenn der VM Einsicht zubilligt, ist das ausreichend, wenn der VM in der Nähe wohnt.
Möglicherweise kann Ihr Eigentümer die Gartenpflegekosten nicht auf Sie umlegen, Begründung wie bei Schornsteinfeger, allerdings ist das immer unabhängig von der Nutzung.
Der VM darf eine Firma engagieren, wenn Voraussetzungen wie o.g.