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meditec hat diese Frage gestellt
Hallo an alle !

Habe vor knapp vier Jahren Gewerberäume vermietet.

Die Pächterin hat einen Grillimbiss eröffnet. Sie hat natürlich
in Ihrem Interesse einiges in den Innenausbau investiert um Ihr
Geschäft führen bzw. die Auflagen vom Bauamt erfüllen zu
können.
Die Mietzahlungen wurden sehr oft verspätet gezahlt. Im November
2008 hat Sie Ihr Gewerbe abgemeldet und auf den Sohn angemeldet
ohne meine Zustimmung ( ohne mein wissen )...... seit November
2009 ist das Geschäft geschlossen und wird nicht geführt. Haben
sogar das Gewerbe abgemeldet. Ich als Vermieter habe seit 8
Monaten keine Miete mehr bekommen. Habe Sie Abgemahnt, und
anschließend fristlos gekündigt. Aber sie räumen meine
Geschäftsräume nicht. Unter anderem mit schwachsinnigen
Begründungen wie z.b " Sie hätte ja so viel
investiert".............sind nicht mal bereit mit
Interessenten,die gerne das Geschäft weiterführen möchten sich
zu einigen geschweigedenn Gespräche zu führen......

Möchte gerne Eure Meinung wissen bzw. auch Euren Rat was Ihr an
meiner stelle machen würdet.

4 Kommentare zu „Geschäft ist zu und wird nicht geführt”

Balkonexperte Experte! 30.05.2010 18:47

Seit 8 Monaten keine Miete mehr bekommen? Da müssen Sie es ja ganz schön dicke haben!

Auf die Idee, einen Anwalt einzuschalten sind Sie nicht gekommen, Sie verzichten lieber weiterhin auf die Miete, richtig?

ivi66 30.05.2010 20:38

Ich würde auch einen Anwalt ein schalten ist ja schließlich eine Menge Geld auf die Sie verzichten und nicht grade eine kleine lapalie zwischen Mieter und Vermieter die sich wie in meinem Fall über Dinge aufregen die Sie definitiv und 100% garnichts angehen. Wer verzichtet in der heutigen Zeit freiwillig aus sein Ihm rechtmäßig zustehendem Geld. Also wenn sie wirklich soviel davon haben SMILE, GRINS nenne ich gerne meine Kontonr.
Also auf zum Anwalt immer denken andersrum würde man auch keine rücksicht nehmen.

Errick aktiver Benutzer 31.05.2010 12:20

Man kann die Mieter (Pächter) nicht zwingen, die Räume zu räumen und herauszugeben, solange man keinen Räumungstitel gegen die Mieter erwirkt hat. Dies geht nur im Wege einer Räumungsklage. Ich würde daher möglichst schnell einen Anwalt aufsuchen.

Näheres zur Räumungsklage findet sich unter den nachstehenden Link:
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Raeumungsklage%20Raeumung.htm

edy Experte! 31.05.2010 12:36

Hallo meditec,
Ich würde es mal mit einem Mahnbescheid

(rückständige Miete + Zinsen) versuchen.
Anschliessend wäre ein Vollstreckungsbe-
scheid möglich.

Mahnbescheis kostet ca.30€ und ist was "amtliches".
Der Pächterin sollte klar sein das Sie weiter-
hin Miete zu zahlen hat.
lg
edy

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