Balkonexperte 16.04.2011 15:24
Bitte mit dem Vermieter dieses Problem diskutieren. Kommt der nicht in die Spur, dann kann nur ein Anwalt, der sich mit Miet- und Baurecht auskennt weiterhelfen.
Bladder 16.04.2011 18:27
M.E.n. gibt es mit dem Vermieter nichts zu diskutieren.
Lediglich eine Anfrage an das Bauamt, ob sich aus der Nutzung der Wohnung um eine Gefährdung handelt, denn dann müsste man sofort ausziehen.
Der Gang zum Rechtsanwalt ist unumgänglich!
Balkonexperte 16.04.2011 19:02
Haben Sie den oben zitierten Paragraphen, bei dem es sich um die Anhörung Beteiligter handelt, überhaupt gelesen? Sicherlich nicht.
Bevor man einen Anwalt aufsucht, sollte doch der Vermieter zuerst gehört werden, oder sehe ich das falsch?
Bladder 17.04.2011 07:38
@Balkonexperte,
bevor Sie schon wieder Mutmaßungen anstellen, sollten Sie einfach auf dem Boden der Tatsachen bleiben und versuchen, dass gelesene vollständig zu verarbeiten. Dies gilt für meinen 5-Zeiler genauso, wie den § 28 VwVfG NRW.
Die logische Reihenfolge des Vorgehens des Mieters ist vorgegeben.