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Chrisomat hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin vor kurzer Zeit in eine 1 Zimmer Wohnung gezogen. Diese bewohnte ein junger Mann (über 1 8) , der bereits bei der ersten Besichtigung unter Zeugen sagte, die Balkonmöbel würden nach seinem Auszug in der Wohnung bleiben. Auch bei den Küchenmöbeln sagte er, bei Bedarf würden sie drinbleiben. Bei späteren Terminen zeigte sich dann, dass sein Vater für ihn die Wohnung anmietete. Er versprach aber weiterhin die Balkonmöbel umsonst drin zu lassen, für die Küchenmöbel wollte er 120 €. Ich wollte diese nicht haben, und bat ihn die abzuholen und gewährte ihm eine Frist von über einer Woche diese abzuholen, was z.T. bis heute nicht passiert ist. Gestern ruft mich nun sein Vater an, und sagte mir er möchte für die Balkonmöbel 90 € haben oder sie abholen, sein Sohn hätte ein Recht über sein Eigentum zu verfügen.

Nun zur Frage:

Bin ich verpflichtet nach fast 14 Tagen meines Einzuges ihm diese Möbel auszuhändigen?

Vielen Dank für Ihre Antworten

9 Kommentare zu „"Geschenkte" Möbel zurückgeben?”

Balkonexperte Experte! 27.02.2011 08:56

Natürlich müssen Sie die Dinge rausrücken, die Ihnen nicht gehören.

Aber wo ist das mietrechtliche an diesem Thema?

Chrisomat 27.02.2011 09:09

Es geht darum, dass mir der Sohn die Möbel eben schenkte.

Berthelstal Experte! 27.02.2011 09:15

Ihr Problem hat mit dem Mietrecht leider nichts, aber auch garnichts zu tun.
Nehmen Sie einen Anwalt.

Chrisomat 27.02.2011 09:22

Hätte ja sein können, dass sich hiermit irgendwer auskennt. Und einen Anwalt als junger Auszubildender zu nehmen ist nicht gerade einfach.

Berthelstal Experte! 27.02.2011 11:23

Da hat Ihnen der Sohn ihm nicht gehörendes Mobiliar versprochen. Daran erwerben Sie kein Eigentum und nun schlußfolgern Sie selbst.

edy Experte! 27.02.2011 11:38

Hallo Chrisomat ,

erst Frist setzen,und dann kommt natürlich
die entsprechende Reaktion.

lg
edy

Chrisomat 27.02.2011 12:36

Ein weiterer Punkt ist, da ich nun dachte, dass es nun mein Eigentum ist, ich darauf Sitzbezüge und diverse Putzmittel etc dafür gekauft, sowie lange Zeit zum Putzen der Möbel gebraucht habe.
Kann ich eine entsprechende Entschädigung verlangen?

Berthelstal Experte! 27.02.2011 13:44

Wollen Sie und hier ernsthaft vorführen?

Berthelstal Experte! 27.02.2011 13:45

Korrektur:
Wollen Sie uns hier ernsthaft vorführen???

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