Balkonexperte 27.02.2011 08:56
Natürlich müssen Sie die Dinge rausrücken, die Ihnen nicht gehören.
Aber wo ist das mietrechtliche an diesem Thema?
Chrisomat 27.02.2011 09:09
Es geht darum, dass mir der Sohn die Möbel eben schenkte.
Berthelstal 27.02.2011 09:15
Ihr Problem hat mit dem Mietrecht leider nichts, aber auch garnichts zu tun.
Nehmen Sie einen Anwalt.
Chrisomat 27.02.2011 09:22
Hätte ja sein können, dass sich hiermit irgendwer auskennt. Und einen Anwalt als junger Auszubildender zu nehmen ist nicht gerade einfach.
Berthelstal 27.02.2011 11:23
Da hat Ihnen der Sohn ihm nicht gehörendes Mobiliar versprochen. Daran erwerben Sie kein Eigentum und nun schlußfolgern Sie selbst.
edy 27.02.2011 11:38
Hallo Chrisomat ,
erst Frist setzen,und dann kommt natürlich
die entsprechende Reaktion.
lg
edy
Chrisomat 27.02.2011 12:36
Ein weiterer Punkt ist, da ich nun dachte, dass es nun mein Eigentum ist, ich darauf Sitzbezüge und diverse Putzmittel etc dafür gekauft, sowie lange Zeit zum Putzen der Möbel gebraucht habe.
Kann ich eine entsprechende Entschädigung verlangen?
Berthelstal 27.02.2011 13:44
Wollen Sie und hier ernsthaft vorführen?
Berthelstal 27.02.2011 13:45
Korrektur:
Wollen Sie uns hier ernsthaft vorführen???