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Wenn es sich um einen Gemeinschaftsflur handelt, wohnen denn dort noch andere Leute?
Wenn ja, dann ist es sowieso nur Sache des Vermieters den Teppich zu erneuern. Er muß den Teppich auch im vertragsgemäßen Zustand halten.
Schönheitsfehler müssen hingenommen werden, allerdings kein Verschleiß mit Unfallgefahr.
Hier noch einmal schriftlich anmahnen mit Mietminderungsandrohung wenn nichts passiert. Auch sollten unabhängige Zeugen den Zustand des Teppichs mal sehen.
Wenn der Flur Teil eines Mehrfamilienhauses ist, somit also nicht zur Mietsache Ihrer Eltern gehörend, können Sie nicht auf eigene Kosten einen neuen Teppich verlegen. Das wäre nur in den gemieteten Räumen möglich.