Gast
Hallo,
es müssen mindestens 50 % nach Verbrauch abgerechnet werden. 70 % Verrbrauchsabhängig und 30 % Grundkosten ist zulässig, umgekehrt aber nicht.
Zu den QM-Angaben würde ich den Vermieter fragen, wie er auf die Änderung kommt, gewachsen ist die Wohnung sicher nicht, evtl. war aber die frühere Angabe falsch.