Christoph_A.
Da Du mit dem Eigentümer des Durchgangshauses kein Vertragsverhältnis hast, darfst Du da nur durchgehen. Diese Wegerecht habt ihr ja, sonst könntet ihr euer Haus nicht erreichen.
Das bedeutet aber auch, daß in dem dortigen Durchgang von Euch nichts abgestellt werden darf. Genauso wie ihr in andere fremde Häuser nichts einstellen dürft.
Das bedeutet aber auch, daß ihr mit der Reinigung des Durchgangshauses ebenso nichts zu tun habt, falls es keine anderslautenden Bestimmungen in eurem Mietvertrag gibt.
Sven S.
Hallo Christoph_A.,
Danke für Deine Antwort.
Das mit dem Abstellen des Kinderwagens ist nicht so schlimm. Mich würde aber interessieren, ob es wegen der Durchgangsreinigung etwas gibt, auf das man sich im Notfall berufen kann, z.B. ein Gerichtsurteil, Gesetz, etc.
Gruß Sven
Christoph_A.
Falls es keine entsprechende Bestimmung in Deinem Mietvertrag oder der Hausordnung gibt, die Dich dazu verpflichtet, reicht das als Nachweis, daß Du dazu nicht verpflichtet bist.
Wobei die Hausordnung aber wirksam als Anlage zum Mietvertrag vereinbart sein muß.
Wenn es in beiden Dokumenten einen Hinweis oder eine sonstige Vereinbarung gibt, die Dir diese Pflicht auferlegt, gibt es keine Handhabe gegen Dich, daß Du diese Reinigung durchführen muß.
Dafür braucht es keine Urteile. Du kannst nur zu dem herangezogen werden, wozu Du verpflichtet bist.