Tomraid
Hallo liemax,
diese Kosten darf der Vermieter selber tragen.
Der Vermieter hat keinen Anspruch für derartige Verschönerungen an seinem Klingelbrett.
Diese Kosten gehöhren zu Instandhaltung.
MfG
Gast
Richtig, solche Kosten muß der Vermieter selber tragen.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, aufgrund der Vermieter Dir solche Kosten überbürden könnte, es sei denn, Du hättest freiwillig mit ihm eine Vereinbarung zur Übernahme dieser Kosten getroffen.