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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

seit mehr als 2 Monaten schlagen wir uns mit unserem Vermieter herum!
Der leidige Streitpunkt ist in meinen Augen eigentlich total simpel!

Vor über 3 Monaten wollten wir uns von KabelDeutschland das Kabel-Internet besorgen, soweit so gut! KabelDeutschland sagte, dies wäre alles kein Problem, es müßte lediglich der Hausanschlußverteiler ausgetauscht werden, um den Rückkanal sicherzustellen. Wir informierten dann den Vermieter und der sagte, okay, wenn weiterhin alles funktioniert, was ja auch KabelDeutschland bestätigte.

KabelDeutschland kam dann und mußte die Hausanschlußbox austauschen, weil diese TOTAL veraltet war ( von ganz zu Anfang der Kabelzeit...)! Ausserdem hätte eine Erdungsvorrichtung installiert werden müssen, dies wollte unser Vermieter aber nicht zahlen, so sind wir vom Vertrag mit KabelD zurückgetreten, was auch kein Problem war! Die neue Hausanschlußbox blieb installiert, weil die alte ja schon eine "Antiquität" war, wie der KabelD-Techniker auch im O-Ton sagte!

Seitdem ist aber nur noch Theater, denn bei unseren Nachbarn über uns (und auch bei uns) ist in den hinteren Zimmern minimal Schnee... dies hängt damit zusammen, dass nach der Hausanschlußbox schon damals von Vermieterseite ein Verstärker eingebaut wurde, der wegen der neuen Hausanschlußbox nun ZU HOCH eingestellt ist...

Und hier ist der Knackpunkt: Unser Vermieter verlangt, dass wir diese Einstellungskosten für den Verstärker zahlen!!!!! Ich bin und bleibe der Meinung, dass dies Vermietersache ist, denn WOFÜR SONST zahlen wir denn Nebenkosten??? Meiner Meinung nach gehört dieser Punkt zu den Instandhaltungskosten und ist damit über die Nebenkosten abgedeckt!!!

Es geht zwar "nur" um 21 Euro, aber mir geht es hier ums Prinzip!!!
Was meint ihr zu diesem Thema?? Ich werde vermutlich auch noch
zum Mieterverein gehen, um dort eine Auskunft zu holen, trotzdem
interessiert mich Euere Meinung!!

Danke und viele Grüße
TOM
Stichwörter: gehört + kabeltvwartung + nebenkosten

2 Kommentare zu „Gehört KabelTV-Wartung zu Nebenkosten?”

Ghostraider Experte!

Meiner Ansicht nach ist es so das Einrichtungen die der Vermieter installiert hat auch von diesem gewartet werden müssen.
Diese Kosten kann er über Nebenkosten abrechnen.
Anderseits ist es auch so, das wenn der Vermieter TV Empfang zur Verfügung stellt er auch für einen einwandfreien und störungsfreien Empfang verpflichtet ist. Sollten Störungen vom Sender kommen hat er nichts mit am Hut.


Gruß
Ghost

vemi aktiver Benutzer

Hallo,

sehe etwas anders. Da der Kabelanschluss wohl vor den Arbeiten durch Kabel Deutschland einwandfrei funktionierte, kann der Vermieter hier nicht schuldhaft sein. Wenn Kabel Deutschland Arbeiten an diesen Anlagen vornimmt, muss sie auch die bisherige Qualität sicherstellen. Da du und nicht der Vermieter Vertragspartner war, so ist meine Meinung nach die Rechnung durch dich zu begleichen und du musst dich mit Kabel Deutschland auseinander setzen.

Gruß Vemi

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