Gast hat diese Frage gestellt
Wie ist das mit der umlagefähigen Grundsteuer?
Wird grundsätzlich immer die volle Summe aufgeschlüsselt oder wird diese um die nicht gemeinschaftlich genutzen bzw. nutzbaren Flächenanteile reduziert?
In meinem Fall geht es um ein Grundstück das teilweise mit Garagen und Abstellplätzen bebaut ist. Der restliche Gartenanteil ca. 50% des Grundstücks wird vom Hausbesitzer genutzt - mein Mietvertrag sieht keine Gartenmitbenutzung vor.
Was meinen die Spezialisten?